2025-05-12T10:17:47.670Z

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Die Regionalliga-Zeit von Türkgücü Mümchen ist nicht nur sportlich abgelaufen
Die Regionalliga-Zeit von Türkgücü Mümchen ist nicht nur sportlich abgelaufen – Foto: Tobias Schätzlein

Regionalliga-Zulassung: Einige Klubs erhalten Auflagen

Türkgücü München fällt komplett durch +++ Andere Vereine müssen nachbessern

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Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat Türkgücü München die Zulassung für die Teilnahme an der Regionalliga Bayern in der kommenden Saison 2025/26 entzogen. Einen entsprechenden Bescheid hat die Zulassungskommission unter Vorsitz von BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher erlassen. Türkgücü München hatte die Zulassung zunächst nur unter Bedingungen erhalten, konnte diese aber bis zum Fristende am 2. Mai 2025 nicht erfüllen. Ungeachtet der aktuellen sportlichen Situation werden die Münchner gemäß § 11 Nr. 6 der Regionalligaordnung am Saisonende auf den letzten Tabellenplatz gesetzt und stehen als Absteiger fest.

Die Zulassungskommission hatte in ihrer jüngsten Sitzung zudem die Zulassungsunterlagen der Bewerber aus der 3. Liga und den beiden Bayernligen zu prüfen. Sieben Klubs erhielten die Zulassung unter Auflagen und/oder Bedingungen. Nord-Bayernligist ATSV Erlangen hatte keine weiteren Unterlagen eingereicht, weil eine sportliche Qualifikation als Grundvoraussetzung für einen Startplatz in der Regionalliga Bayern nicht mehr gegeben ist. Auch hier wurde die Zulassung verweigert.


Insgesamt hatte der BFV im Januar das rein digitale Verfahren für 56 Vereine freigeschaltet – 18 Regionalligisten, drei Drittliga-Klubs sowie die insgesamt 35 Bayernligisten hatten Zugriff erhalten. Während für die Dritt- und Bayernligisten Fristende am 14. April 2025 war, hatten die aktuellen Regionalligisten bereits im März ihre Bewerbungen einzureichen – 13 erhielten Auflagen und/oder Bedingungen. Mit Ausnahme von Türkgücü München haben alle Vereine zum Stichtag am 2. Mai 2025 ihre Bedingungen erfüllt, die Frist für den Auflagen-Nachweis endet für neun Klubs dann am 27. Juni 2025.


Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Regionalliga Bayern ist auch in der Spielzeit 2025/26 die sportliche Qualifikation. Darüber hinaus müssen die Vereine im Zulassungsverfahren auch die Voraussetzungen des Bayerischen Fußball-Verbandes erfüllen, um einen Startplatz zu erhalten. Dabei sind insbesondere infrastrukturelle, medientechnische und organisatorische sowie personelle Kriterien zu erfüllen. Eine aufwändige und insbesondere kostenintensive Wirtschaftlichkeitsprüfung gibt es – wie auch in den anderen Regionalligen hierzulande – im Zulassungsverfahren zur Teilnahme an der Regionalliga Bayern bewusst nicht.

Aufrufe: 012.5.2025, 17:20 Uhr
PM BFV Autor
OSZAR »